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Deutsche Justiz lässt Ahmed Mansur frei

Der Journalist Ahmed Mansur wird nicht an Ägypten ausgeliefert. Dass er festgenommen wurde, war eine politische Entscheidung in Berlin trotz Bedenken von Interpol. ll

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Till Schwarze

 Till Schwarze

Der prominente Al-Jazeera-Journalist Ahmed Mansur wird nach seiner Festnahme in Berlin nicht an Ägypten ausgeliefert und kommt wieder frei. Die deutsche Justiz habe alle Vorwürfe gegen Mansur fallen lassen, teilte der arabische Sender mit. “Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit des Auslieferungsverfahrens ergaben sich neben den rechtlichen Aspekten nicht ausschließbare politisch-diplomatische Bedenken”, teilte die Berliner Generalstaatsanwaltschaft mit. Diese seien mit dem Berliner Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) und den zuständigen Bundesbehörden abgewogen worden. ll

Zuvor hatte schon das Auswärtige Amt eine Auslieferung des Journalisten als unwahrscheinlich bezeichnet. Die Bundesregierung habe mehrfach Kritik an Urteilen der ägyptischen Justiz geübt, sagte ein Sprecher. Dabei ging es unter anderem um das Todesurteil gegen den früheren Staatschef Mohammed Mursi von der islamistischen Muslimbruderschaft. Mursi war vor zwei Jahren nach Massenprotesten vom Militär gestürzt worden. ll

Nein, in diesem Fall hat das BKA nach Informationen von ZEIT ONLINE nicht selbst die Entscheidung getroffen, sondern das Auswärtige Amt und das zuständige Bundesamt für Justiz (BfJ) um Einschätzung gebeten. Das hat das Bundesinnenministerium inzwischen bestätigt. ll

Demnach geht das ägyptische Fahndungsersuchen am 02. Oktober 2014 bei Interpol ein. Die internationale Polizeibehörde meldete daraufhin am 20. Oktober Bedenken gegen dieses Ersuchen an: Der ägyptische Haftbefehl verstoße gegen Artikel 3 der Interpol-Statuten, die unter anderem politische Verfolgung verbieten. Interpol informierte darüber die Behörden aller kooperierenden Länder, also auch das BKA. ll

Die deutschen Fahnder gaben sowohl den Haftbefehl wie auch die Bedenken von Interpol zur Prüfung an das Auswärtige Amt und das BfJ weiter, um über die Ausschreibung einer Fahndung zu entscheiden. Diese wurde nach Angaben des Bundesinnenministerium am 27. Januar 2015 getroffen: Gegen eine nationale Ausschreibung zur Festnahme Mansurs bestünden keine Bedenken. Die Entscheidung zur Fahndung wurde also letztlich von der Bundesregierung getroffen. Damit tauchte Mansur auf den Inpol genannten Fahndungslisten der Polizei auf, und er wurde von der Bundespolizei am vergangenen Samstag am Berliner Flughafen festgenommen. ll

Das Verfahren ist nicht ungewöhnlich: Gibt Interpol den Haftbefehl eines anderen Staates an Deutschland weiter, geht der ans BKA als zuständige Behörde. Die prüft das Ersuchen formal und inhaltlich: Ist die Straftat auch in Deutschland strafbar? Aus welchem Land kommt das Ersuchen? Könnte der Betroffenen dort zum Tode verurteilt werden? All das sind Kriterien zur Strafverfolgung und möglichen späteren Auslieferung, die im Gesetz über die internationale Rechtshilfe (IRG) stehen. Aber: “Manche Prüfungen kann das BKA nicht allein übernehmen”, sagt eine Sprecherin. In diesen Fällen werden Außen- und Justizministerium um Einschätzung gebeten. Das BfJ übernimmt als Bundesbehörde für das Justizministerium sodann die Prüfung. Sind beide Ministerien für die Fahndung, ist dies also letztlich eine politische Entscheidung, das BKA nur noch ausführende Behörde. ll

Gab es einen internationalen Haftbefehl gegen Mansur? ll

Nein, so etwas wie einen internationalen Haftbefehl gibt es überhaupt nicht. Interpol ist eine Polizeibehörde ohne eigene Durchgriffsrechte. Sie gibt nur die Informationen über die Suche nach Straftätern mit der Bitte um Festnahme und Auslieferung weiter. Dabei handelt es sich dann nicht um einen Haftbefehl im juristischen Sinne, weshalb Interpol auch nur von “Red Notice” (roter Notiz) spricht. Seine Behörde sei ein “Informationsbroker”, sagte der deutsche Generalsekretär Jürgen Stock über seinen Job als Chef von Interpol. ll

“Interpol ist nichts anderes als eine große Pinnwand, an die Staaten ihre Haftbefehle heften”, sagt deshalb der Kölner Strafrechtler Nikolaos Gazeas. Ob die mit Interpol kooperierenden Länder der Bitte um Hilfe folgen und den Gesuchten im eigenen Land per Haftbefehl ausschreiben, ist also allein ihre Sache. Eine Pflicht zur Auslieferung besteht für Staaten nur, wenn sie untereinander ein Auslieferungsabkommen geschlossen haben. Eine solche Vereinbarung hat Deutschland etwa mit den USA, aber nicht mit Ägypten. Laut Gazeas gab es deshalb für Deutschland im Fall Mansur keinerlei Handlungszwang: “Deutschland ist bei Ägypten von Rechts wegen nicht verpflichtet, auszuliefern. Letztlich liegt das im politischen Ermessen.” ll

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-06/aegyptischer-journalist-ahmed-mansur-kommt-aus-deutscher-haft-frei

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