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Historische Einigung bei Klimagipfel in Paris

Die UNO- Klimakonferenz hat in Le Bourget bei Paris das neue weltweite Klimaschutzabkommen beschlossen. Es ist das erste Mal, dass sich alle 195 beteiligten Staaten vertraglich dazu bekennen, Anstrengungen im Kampf gegen die Erderwärmung zu unternehmen. Der Vertrag sieht eine Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 bis zwei Grad sowie finanzielle und technische Unterstützung für Entwicklungsländer vor. “Die Pariser Vereinbarung ist angenommen”, verkündete Konferenzleiter Laurent Fabius unter dem Jubel und minutenlangen Applaus der Delegierten am Samstagabend.

Langfristig sollen nicht mehr Treibhausgase ausgestoßen werden als gleichzeitig von der Natur wieder aufgenommen werden können. Die nationalen Klimaziele werden allerdings weiterhin von den einzelnen Ländern festgelegt – bisher reichen die vorliegenden Pläne nicht aus, um den Klimawandel auf ein erträgliches Maß zu begrenzen. Zahlreiche Umweltschützer werteten den Vertragstext als starkes Signal zur Abkehr von den fossilen Energien Kohle, Öl und Gas. Sie hätten sich aber früheres Handeln und mehr konkrete Verpflichtungen für die einzelnen Staaten gewünscht.

In dem 31- seitigen Abkommen setzt sich die Staatengemeinschaft das Ziel, die Erderwärmung deutlich unter zwei Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu halten. Und die Bemühungen sollten fortgesetzt werden, den Temperaturanstieg bei 1,5 Grad zu begrenzen. Dies ist ein Schritt auf die besonders betroffenen Staaten zu, zum Beispiel kleine Inseln. Für diese hätte schon eine Zwei- Grad- Erwärmung katastrophale Folgen.

Weltweit solle so rasch wie möglich ein Höhepunkt und dann eine schnelle Senkung der Treibhausgasemissionen erreicht werden. Entwicklungsländern wird dafür mehr Zeit eingeräumt. Jahreszahlen sind nicht festgelegt. In der zweiten Jahrhunderthälfte soll dann ein Gleichgewicht erreicht werden zwischen noch ausgestoßenen Treibhausgasen und deren Bindung, etwa durch Wälder. Mit dieser Null- Netto- Treibhausgasemission wären fossile Energieträger dann kaum noch nutzbar.

Erste Überprüfung des Abkommens 2023

Die erste globale Bestandsaufnahme und Überprüfung soll dem Abkommen zufolge 2023 stattfinden. In einer ergänzenden Entschließung ist allerdings zudem eine informelle Bewertung der Emissionsziele 2018 vorgesehen, die Vorlage erster nachgebesserter Pläne bis 2020. Verwiesen wird dabei auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse des Weltklimarats IPCC.

Milliardenschwere Unterstützung für ärmere Länder

Bestehende finanzielle Zusagen werden bekräftigt. Dabei geht es vor allem um das Versprechen der Industriestaaten, ärmeren Ländern ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für Klimaschutz und Anpassung an Klimafolgen zur Verfügung zu stellen. Ausdrücklich genannt wird diese Summe allerdings nur in der ergänzenden Entschließung, ebenso wie die Absicht, bis 2025 eine neue, höhere Summe festzulegen.

Im Hintergrund steht die Forderung von Entwicklungs- und Schwellenländern nach einer strikten “Differenzierung”, wonach Pflichten nur Industriestaaten zugewiesen werden, wegen deren historischer Verantwortung für Emissionen. Letztere wollen diese strikte Zweiteilung überwinden. Industriestaaten sollen ärmere Länder ferner bei der Anpassung an Klimafolgen unterstützen, auch durch Technologietransfer und den Aufbau entsprechender Fähigkeiten. Viele Entwicklungsländer und forderten im Vorfeld der Konferenz vehement Zahlungen der Industriestaaten als Entschädigung für bereits eingetretene Klimaschäden. Im Vertragstext wird dieses Problem anerkannt. Konkrete Zusagen gibt es dazu sonst nicht.

Abkommen muss noch ratifiziert werden

Das Abkommen wird ab 22. April 2016 im UNO- Hauptquartier in New York für ein Jahr zur Unterzeichnung aufliegen. Nach Ablauf dieser Frist beginnt der Ratifizierungsprozess. Das Abkommen tritt in Kraft, wenn mindestens 55 Staaten ratifiziert haben und die Länder mindestens 55 Prozent des globalen Treibhausgasausstoßes ausmachen. Das Abkommen selber ist rechtlich bindend, nicht jedoch die nationalen Zusagen zum CO2- Ausstoß oder zu finanziellen Beiträgen. Ein Sanktionsmechanismus bei Vertragsverletzungen ist nicht vorgesehen.

Die Kronen Zeitung

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