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Deutschland überprüft Flüchtlinge wieder einzeln

Ab dem 1. Jänner müssen Asylbewerber in Deutschland wieder eine ausführliche Einzelfallprüfung mit persönlicher Anhörung durchlaufen. So soll die Missbrauchsgefahr bei Asylverfahren verringert werden, berichtet die “Bild”- Zeitung am Donnerstag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hatte die Maßnahme bereits angekündigt, jedoch zunächst keinen genauen Termin genannt.

Wegen der hohen Flüchtlingszahlen hatte das BAMF Ende 2014 begonnen, Asylanträge von Schutzsuchenden aus Syrien, Irak und Eritrea nach Aktenlage zu bearbeiten. Dagegen waren Sicherheitsbedenken laut geworden. Die Einzelfallprüfung wird nach Einschätzung von BAMF- Experten zu einer deutlichen Verlangsamung der Bearbeitung führen. Geprüft werden unter anderem Herkunft, Ausbildung sowie Fluchtweg auf Plausibilität und Richtigkeit.

Zurzeit müssen Menschen aus Syrien keine persönliche Anhörung, also eine Einzelfallprüfung, beim BAMF durchlaufen. So erhielten die meisten von ihnen bislang den Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Das wird künftig nicht mehr pauschal möglich sein.

Um Missbrauch und Identitätsschwindel vorbeugen

Die Einzelfallprüfung für Flüchtlinge und Asylbewerber aus Syrien war erst im November durch ein überwiegend schriftliches Verfahren ersetzt worden. Nun hält es das deutsche Außenministerium wieder für erforderlich, dazu überzugehen, alle Flüchtlinge und Asylbewerber, ganz gleich aus welchem Land sie kommen, im Einzelfall anzuhören und in eine gesonderte Prüfung einzusteigen. Begründet wird die Notwendigkeit der Einzelfallprüfung “aus Gründen der Identitätssicherung und Missbrauchsunterbindung

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