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Wo Tote zum Tod verurteilt werden

Ägyptens Gerichte haben in den vergangenen zwei Jahren in fragwürdigen Schnellverfahren hunderte Todesurteile gefällt. Das Vertrauen in die Justiz hat einen Tiefpunkt erreicht. ll

ll 06.06.2015 | 18:03 |  von Karim El-Gawhary (Kairo)  (Die Presse) ll

Abd-Elrahman ruht im Paradies“, steht an der Eingangstür eines Hauses in Ain Schams, einem Armenviertel im Norden Kairos. Drinnen wartet eine sichtbar erzkonservative muslimische Familie, alle Frauen in Schwarz, die Gesichter von einem Niqab bedeckt, der nur die Augen freilässt, ein Mann mit Salafisten-Bart. Auf dem Tisch liegen mehrere Blumensträuße. Eine Torte wartet darauf, angeschnitten zu werden. Hier wird getrauert und gefeiert. Eine Familie, die emotional zusammengebrochen ist, sucht Trost, indem sie nach außen hin ihren Sohn und Bruder als Märtyrer zelebriert. Tränen der Verzweiflung wechseln sich ab mit Jubel trillern. ll

Es ist eine Woche her, dass die Familie den 19-jährigen Abd-Elrahman Risk in der Leichenhalle in Kairo abgeholt hat. Er war mit fünf anderen jungen Männern exekutiert worden, nachdem ihn ein ägyptisches Militärgericht zum Tod verurteilt hatte. Die sechs Männer sollen an einen Schusswechsel mit dem Militär am 19. März des Vorjahrs im Ort Arab Scharkas im Nildelta beteiligt gewesen sein, bei dem zwei Militäroffiziere getötet wurden. So weit, so normal in Ägypten. Da zwei Militäroffiziere umgekommen sind, wurde der Fall nicht vor einem zivilen, sondern vor einem Militärgericht verhandelt. Auch die Todesstrafe ist in einem solchen Fall im Land am Nil nichts Ungewöhnliches. Aber nun stellt sich die Frage, ob die Exekutierten wirklich für das Verbrechen verantwortlich sind, das ihnen zur Last gelegt wurde. ll

Sowohl die Mutter Umm Abd-Elrahman als auch der Vater und die Schwester beharren darauf, dass Abd-Elrahman vor der Schießerei in Arab Scharkas verhaftet worden war. Von der Mutter existiert sogar ein Video, als sie ihren Sohn in der Leichenhalle abholte. „Mein Sohn Abd-Elrahman wurde am 16. März verhaftet, und die Schießerei fand am 19. März statt. Wir haben versucht, das Gericht davon zu überzeugen, aber vergebens“, schreit sie fassungslos in die Kamera. Davon, dass ihr Sohn exekutiert wurde, erfuhr die Familie aus dem Fernsehen. ll

Die Schwester Sarah erzählt, dass Abd-Elrahman  drei Tage vor der Schießerei in Arab Scharkas in einem Reisebüro im Westen Kairos festgenommen worden sei, als er sein Ticket für eine Reise in die Türkei abholen wollte. Das Reisebüro hatte die Anweisung, jeden jungen Ägypter, der in die Türkei – mit möglichem Ziel Syrien – reist, zu melden. Bizarrerweise hätte das Büro Abd-Elrahman  gerade deswegen entlasten können. Doch die Mitarbeiterin wollte nicht aussagen – aus Angst vor der Staatssicherheit. ll

Keine unabhängigen Zeugen. Abd-Elrahman war mit seinen 19 Jahren kein unbeschriebenes Blatt. Bereits zweimal zuvor war er über die Türkei an die syrische Grenze gefahren. Um Flüchtlingen zu helfen, behauptet die Familie. Aber es existiert auch ein Video, das im ägyptischen Fernsehen gezeigt wurde, in dem Abd-Elrahman mit seinen Mitkämpfern, mutmaßlich in Syrien, den Jihad besingt. Auch sein Vater ist den Sicherheitsbehörden bekannt. Er war zur Mubarak-Zeit drei Jahre wegen angeblicher Mitgliedschaft in der militanten Gruppe Gamaa Islamiya im Gefängnis. Er streitet bis heute alles ab. ll

Doch der Arab-Scharkas-Fall wirft viele Fragen auf. Internationale Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch hatten Zweifel angemeldet und gefordert, die Todesurteile nicht auszuführen. Der ganze Fall sei voller Fragezeichen, meint der ägyptische Menschenrechtsaktivist Khaled Mansour im Gespräch mit der „Presse am Sonntag“. Warum prüfte das Gericht nicht, ob die Verdächtigen tatsächlich am Tatort waren? Warum wurden die Zeugen der Verteidigung nicht gefragt? Warum wurden die Foltervorwürfe nicht untersucht? „Es gibt Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens“, so Mansour. ll

Nicht nur die Militärgerichte, sondern auch zivile Gerichte fällen in Ägypten fragwürdige Urteile. Das wohl prominenteste Verfahren ist derzeit jenes gegen den ehemaligen Präsidenten und Muslimbrüder Mohammed Mursi, in dem er im Mai mit über hundert anderen zum Tod verurteilt wurde. „In diesem Fall gab es unter den zum Tod Verurteilten zwei Männer, die bereits verstorben waren, und einen, der seit Jahren in einem israelischen Gefängnis sitzt“, beschreibt Mansour die Gründe für seine Skepsis an diesem Verfahren, in dem es um die Flucht aus dem Gefängnis während der chaotischen Tage der Revolution geht. Wie in so vielen Prozessen gibt es Widersprüche in den Polizeiberichten und kaum unabhängige Zeugen. ll

„In den letzten zwei Jahren, seit die Muslimbrüder von der Macht entfernt worden sind, sind hunderte zum Tod verurteilt worden“, blickt der Menschenrechtler Mansour zurück. Auch wenn viele dieser Urteile in den Berufungsverfahren verworfen würden, werfe das einen langen Schatten auf Ägyptens Justizsystem, meint er. Dabei gehe es auch um die Grundlagen des ägyptischen Staatswesens. „Wenn die Menschen das Vertrauen in die Justiz verlieren, wird das Tor zur Hölle geöffnet, in der alle Seiten Gewalt anwenden, ohne angemessen zur Rechenschaft gezogen zu werden“, fürchtet er. Die ägyptische Justiz misst mit zweierlei Maß. „Wenn Polizisten foltern oder Gefangene umkommen, wird das kaum ernsthaft vor Gericht verhandelt“, schildert Mansour die eine Seite, „während gleichzeitig Hunderte für den Tod einiger weniger Polizisten verurteilt werden“, so die andere Seite. ll

Gefeierte Märtyrer. Im Armenviertel Ain Schams holt die Mutter die rote Gefängnisuniform ihres Sohnes hervor, die Farbe für die zum Tod Verurteilten, und sein in Blut getränktes Unterhemd. Ihr Sohn sei gefoltert worden, erklärt sie. Dann drückt sie das Hemd an ihr Gesicht und atmet tief ein. „Es riecht nicht nach Blut, sondern nach Rosen. Gott mache mich stark“, sagt sie. Leise stimmt sie ein Märtyrerlied an. Ägyptens Justizsystem schafft rascher Jihadisten, als es in zweifelhaften Schnellverfahren verurteilen kann. ll

ll (“Die Presse”, Print-Ausgabe, 07.06.2015) ll

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